15.10.18

Diese Seite ist nicht mehr aktuell !

   

Hier der neueste Stand:

Durch übelste Haftbedingungen ist Horst Mahler im August 2015 ein Bein amputiert wurden und nach Verbüßung 2/der Haftstrafe auf Beschluß des Landgerichtes Potzdam auf bedingte Bewährung ausgesetzt worden. (Er ist haftunfähig) Nach Krankenhausaufenthalt wurde H. Mahler am 05.10.15 vorläufig frei. Er lebt seit dem 18.12.15 wieder bei seiner Familie in Kleinmachnow. Am 23.01.17 feierte Horst M. seinen 81. Geburtstag. Schon im September 2015 legte die Staatsanwaltschaft Potzdam Beschwerde gegen die Entlassung ein, da Horst M. sein "verfestigter krimineller Charackter eine negative Sozialprognose erwarte". Im März 2014 erhob die Staatsanwaltschaft Cottbus nochmals Anklage wegen vermeintlicher Volksverhetzung (§130). Gegenstand der Anklage ist die Veröffentlichung seines während der Haft verfaßten Buches „Das Ende der Wanderschaft – Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit“. Es handelt sich dabei um ein philosophisches Werk, das nicht jedermann ohne weiteres verständlich ist. (Der Link zum Buch, Pdf, ist unten angegeben).

Am 05.04.17 erhielt nun Host M. von der Staatsanwaltschaft München die Vorladung zum Strafantritt für weitere 3,5 Jahre, was einem Todesurteil gleich kommt. Er hätte sich bis spätestens 19. April 2017 in der JVA Cottbus-Dissenchen, Oststr. 2, 03052 Cottbus, einfinden müssen. Am 19.04.17 kündigte Horst M. per Video-Botschaft an, daß er den Haftantritt nicht nachkommt und im Ausland um politisches Asyl zu beantragen. Im Exil unterrichtete Horst M. die Öffentlichkeit, daß er am 12. Mai 2017 den Führer der Ungarischen Nation, Viktor Orbàn, ersucht hat, ihn als politisch Verfolgtem Asyl in Ungarn zu gewähren. Am 19.05.17 ist Horst M. in Ödenburg, Ungarn festgenommen wurden und man war nicht gewillt, sein Asylansuchen zu prüfen, da „Deutschland genauso wie Ungarn ein Rechtsstaat, der Vorwurf einer politischen Verfolgung abwegig und Asylbegehren von EU-Binnenflüchtlingen ohnehin nicht möglich seien". Er ist noch am selben Tag auf richterliche Anordnung in das Gefängniskrankenhaus in Tököl verlegt wurden. Am 23.05.17 wurde ihm von einer Vertreterin der ung. Asylbehörde eröffnet, dass sein Asylantrag ohne sachliche Prüfung der Ablehnung unterliegt, da es nach den EU Bestimmungen kein Asyl für EU Bürger geben darf. Sie stimmte mir zu, dass die Genfer Flüchtlingskonvention insoweit ausgehebelt sei. Die Münchener Staatsanwaltschaft stellte inzwischen einen internationalen Haftbefehl aus. Horst M. ist am 13.06.17 nach Potzdam überführt wurden, um bis zu seinem Tode weiter dahin zu siechen.

Wir alle sind Horst, denn mogen bist Du der Horst!

Was man von Orban halten soll, bleibt jeden überlassen.

Quelle: https://derfallhorstmahler.wordpress.com/

weitere interessante Texte aus der Gefangenschaft:  https://wir-sind-horst.com/

 

07. Januar 2019

Inzwischen hat sich der Gesundheitszustand Horst M. massiv verschlechtert, so daß wohl seine letzten Lebenstage gezählt sind. Sein zweites Bein ist nun amputiert wurden und die Staatsanwaltschaft München 2 lehnte ein weiteres Gnadengesuch ab. Angeblich sei er noch hafttauglich.  Vorgefertigte Schreiben zur Begnadigung Horst M. sind ganz unten unter diesem Link zum herunterladen: 

https://freiheit-fuer-ursula.de/2018/11/22/lasst-horst-mahler-frei-solidaritaet-zeigen-staatsanwaltschaft-muenchen-kontaktieren/

Am 23.01.2019 wird Horst M. im Zuchthaus 83 Jahre. Bitte schickt Geburtstagskarten an ihn:

JVA Cottbus-Dissenchen, Oststr. 2, 03052 Cottbus

 

08.Februar '19

Die Kerkerhaft wird immer unerträglicher. Horst M. liegt seit längeren im Haftkrankenhaus. Durch ständige Beleuchtung und Kontrollen findet er keinen Schlaf. Der Haftarzt wollte ihn darauf Schlafmittel verabreichen, die er aber ablehnte. Die Schikanen gehen soweit, daß Horst M. an das Bett geschnallt wird, wegen angeblicher Fluchtgefahr und daß ohne Beine !

Die brd, inzwischen eine Vorzeige-Junta, wie sie im Buche steht!

 

03.04.19

Der Volkslehrer stattete Horst M. etwa im November '18 einen Besuch im Haftkrankenhaus in Brandenburg ab, um ein Interview mit ihm zu führen. Er wurde leider nicht zu ihm gelassen. Er wußte aber wo er lag und konnte draußen einige Worte durch die vergitterten Fenster wechseln. Horst M. ist an das Bett gefesselt, so daß er nicht ans Fenster gelangten konnte. Er soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft nicht begnadigt werden und soll im Kerker verenden. 

Video bitte mit Unblocker ansehen:

 04.12.2022

                                     Horst Mahler erneut vor Gericht

   Ein Ketzterprozeß wie im Mittelalter. Es geht um sein altes Buch, welches er im      Gesinnungsknast geschrieben hat:

  

+++ Glück Auf ! +++ Horst Mahler +++ Lesen und weiterleiten!
Dieser Bericht  über den Strafprozess gegen den 86jährigen beinamputieren Horst Maher erreichte mich soeben. Den alten politischen Kämpfer erwartet bei einer Verurteilung eine Gefängnisstrafe von 5 bis 15 Jahren!
Das nennt sich dann Meinungsfreiheit!
Wir wünschen Horst viel Kraft, um einen derartigen Schauprozess erfolgreich zu bestehen!
"Ketzerprozesse …            
… laufen heute recht zivilisiert ab, haben aber unverändert die Vernichtung des Ketzers zum Ziel. Da hat eine rachgierige Fremdjustiz bereits einen Menschen zum Invaliden gemacht, 86jährig und ohne Beine, doch das genügt ihr nicht.
Seit dem 29. November 2022 läuft eine neuerliches Strafverfahren gegen Horst Mahler vor dem Landgericht Potsdam. Ihm wird die Urheberschaft verschiedener Schriften und des Buches „Das Ende der Wanderschaft“ vorgeworfen, womit er die Juden verunglimpft, den Holocaust geleugnet und den „öffentlichen Frieden“ gestört haben soll. Die Anklageschrift umfasst über 200 Seiten. Es sind 14 Prozesstage bis zum 20. Januar 2023 angesetzt. Wie ein Justizsprecher gegenüber dem Sender rbb mitteilte, könnten die Anklagepunkte zu einer Verurteilung zwischen 5 und 15 Jahren Haft führen.
Vor dem Saal 5 im Landgerichtszentrum an der Jägerallee befinden sich 5 Polizisten, im Saal weitere drei. Die Leibesvisitation, die schon im Eingangsbereich gemacht wurde, muss jedesmal vor Betreten des Saales wiederholt werden, Presse ausgenommen.  Das ist eine besondere Anordnung der Vorsitzenden Richterin Müller, die den Angeklagten und einen Teil der Besucher offenbar als besonders gefährlich einstuft, was bereits eine Vorverurteilung zum Ausdruck bringt. Der zweite Gerichtstag, der 1. Dezember, begann mit einer halbstündigen Verspätung. Der drahtige Staatsanwalt, ein Mittfünziger mit wallend grauer Mähne, kam zu spät und eiligst wurde aus der Staatsanwaltschaft eine Dame herbeibeordert, die die letzten Seiten der Anklageschrift zu verlesen hatte. Dies stellte sich für sie als Herausforderung dar, waren doch auch Talmud-Texte aus dem Flugblatt „Wir sind Luther“ von 2017 zu zitieren. 
Wie muss man sich diese 2. Kammer des Landgerichts vorstellen? Drei Richter und zwei Schöffen, vier Frauen und ein Mann. Mithin ist in der Potsdamer Justiz die Frauenquote übererfüllt. Die Vorsitzende, Frau Müller, eine Mittdreißigerin mit Hornbrille, schmallippig und schmächtig. Ihr Stellvertreter, ein ein hünenhafter etwa 50 Jahre alter Herr. Daneben eine zierliche Person mit feinem Mädchengesicht, höchsten 30 Jahre alt – und doch schon Richterin am Landgericht? Die beiden Schöffinen, etwa 40 und 55 Jahre alt. Um es vorweg zu nehmen: Die Hilfsrichter und die Schöffen scheinen von der Materie des zu verhandelnden Sachverhalts überfordert zu sein, was sich bei den Ausführungen von Horst Mahler am Minenspiel und abwesenden Blick zeigte.
Nach der Verlesung der Anklage stellte Horst Mahler zunächst den Antrag auf Einstellung, hilfsweise Aussetzung des Verfahrens gemäß Art.100 GG. Er bezog sich dabei auf das Sonderrecht des § 130 StGB, wo gemäß dem Haverbeck-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2018 eine Ausnahme zum Grundrecht des Art. 5 GG gemacht wird. Zudem rügte er die Verletzung des Völkerrechts hinsichtlich des Rückwirkungs- und Bestimmungsgebots  was auch in Art. 19 und 103 GG bestimmt sei. Zudem sei im Verfahren der Art. 6 der Europäischen Menschenrechts-erklärung verletzt. Nachdem in der Sache bereits der vierte Richter befasst sei, stelle sich auch die Frage nach dem gesetzlichen Richter (Art. 101 GG). Mahler verwies darauf, dass der Zentralratsvorsitzende Dieter Graumann vor Jahren bereits eine Anklage wegen des Buches  „Das Ende der Wanderschaft“ gefordert hatte, was nun vollzogen werde. Zudem hätten Ende 2021 die „Antisemitismus-Beauftragten“ der Länder eine „verstärkte Anstrengung der Justiz gegen den Antisemitismus in der BRD verlangt, was auf die Unabhängigkeit der Richter einen Einfluss habe: „Die 3. Gewalt im Staat wird umfassend den jüdischen Interessen unterworfen.“
An dieser Stelle versuchte die Vorsitzende Richterin Horst Mahler zu unterbrechen, 10 Minuten später auch der Staatsanwalt. Mahlers Ausführungen seien strafbar. Mahler gab zurück, dass er das Recht habe sich zu verteidigen, unabhängig davon, ob dies als strafbar betrachtet werde. „Sind Zitate aus dem Alten Testament und dem Talmud strafbar?“  Schließlich gab die Vorsitzende Richterin zu Protokoll, dass der Angeklagte ermahnt worden sei und ließ Mahler zu Ende sprechen.
Nach einer 15-minütigen Pause  stellte Horst Mahler um 11:35 Uhr seinen zweiten Antrag des Tages. Demnach solle ein Sachverständiger der theologischen Fakultät der Universität Potsdam eine weltanschauliche Analyse des Buches „Das Ende der Wanderschaft“ vornehmen. „Der Gegenstand ist nicht Sache des juristischen Fachwissens.“ Es bedürfe einer  gründlichen theologischen und philosophischen Wertung. Mit diesem Antrag war der 2. Prozesstag zu Ende."

Ein Bericht von  Udo Voigt auf Facrbook


                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         

(S+) Horst Mahler: Prozess gegen den ehemaligen RAF- und NPD-Anwalt wegen Volksverhetzung



17.07.15

Bildergebnis für horst mahler

 

Sofortige Freilassung Horst Mahlers

Der wohl bekannteste derzeitige politische Häftling, Horst Mahler, verbüßt z.Z. eine Haftstrafe von 11 Jahren in der JVA Brandenburg. Trotz des sehr schlechten Gesundheitszustandes Horst Mahlers, und obwohl er bereits mehr als die Hälfte seiner Haft verbüßt hat, verweigern ihm die Strafbehörden seine vorzeitige Haftentlassung.

Der Gesundheitszustand hat sich nun derart verschlechtert, daß er auf der Intensivstation des Klinikums Brandenburg liegt, mit Rundumbewachung. Es haben sich durch die lange Haftzeit und den schlechten Haftbedingungen schwerste Krankheiten eingestellt, nach offiziellen Arztberichten leidet er an unbehandelter insulinpflichtiger Diabetes, Herzkammerflimmern und an chronischer Niereninsuffizienz. Dazu kommt ein offener Wundbrand an einem Bein, wie er bei Zuckerkrankheit und mangelnder Bewegung oft vorkommt. Nach letzten Informationen soll ein Fuß bereits amputiert worden sein.

Begründung:

In den freiesten Staat, den es je auf deutschen Boden gegeben hat, ist es höchst fragwürdig , derartig lange Strafen zu vollziehen, die nur auf Meinungsdelikten beruhen. Bei Horst Mahlers Fall kommt es einem Todesurteil gleich. Jeder Brutalvergewaltiger, Kindermörder oder Täter schwerer Raubdelikte haben mit weniger Haft zu rechnen und erhalten dazu bessere Haftvergünstigungen.
 

Brandis, 15.07.2015 

Zur Petition: 

https://www.openpetition.de/petition/online/sofortige-freilassung-horstmalers

 

Neuigkeiten: 

Nach letzten Meldungen hat die Staatsanwaltschaft am Freitag, den 17. Juli eine Haftunterbrechung wegen der Schwere seiner Erkrankungen beantragt. Dies bedeutet aber noch lange keine vorzeitige Entlassung auf Bewährung. Da er immer noch mit dem Tode ringt, möchte die Junta verhindern, daß er als offizieller Strafgefangener im Kerker verendet und dabei zum Martyrium wird. Die Justiz trägt durch die vorsätzliche Verschleppung der Behandlung und die unwürdigen Haftbedingungen die Hauptschuld der Haftleiden.
Wenn sich tatsächlich eine Besserung einstellen sollte, wird durch ein Federstrich die Haftunfähigkeit zurückgenommen und Horst Mahler muß in den Knast zurück.
Der Öffentlichkeit wird somit vorgegaukelt, daß er z.Z. kein Strafgefangener wäre und wie human doch unsere „brd-Wohlfühldiktatur“ sei.
 openPetition hat es bisher fertig gebracht, diese Petition noch nicht in die Liste der neuen Petitionen freizuschalten, was sehr zu denken läßt, besonders in Bezug auf Demokratiefähigkeit und Ideologiefreiheit.

 

22. Juli 2015

+++Eilmeldung+++

Horst Mahler ringt mit dem Tod. Wahrscheinlich wird er nie mehr die Freiheit erlangen. Behörden wollen Gedenkmärsche für Horst Mahler verhindern.

http://m.tagesspiegel.de/berlin/neonazi-und-einstiger-raf-anwalt-ringt-mit-tod-polizei-will-gedenkaufmaersche-fuer-horst-mahler-verhindern/12086870.html

 

Horst Maler hat im Knast ein sehr bemerkenswertes Buch geschrieben, dessen Manuskript herausgeschmuggelt wurde  und somit in Druck ging. Es ist noch nicht indiziert wurden. Hier kann man es sich anschauen:

http://brd-schwindel.org/horst-mahler-das-ende-der-wanderschaft/

 

Hier ein besonders aufschlußreicher Artikel im National-Journal, in dem Horst Mahler als einen der bedeutendsten Philosophen gewürdigt wird:

http://www.globalfire.tv/nj/15de/verfolgungen/13nja_der_tod_der_aufklaerungsphilosophen.htm

 

 

Nachfolgend ein "Hilferuf" Horst Mahlers im Wortlaut:

27.08.2015 03:09 Uhr

Horst Mahler
Brandenburg an der Havel
20.08. 2015

Liebe Freunde,

ich habe lange gezögert einen Hilferuf abzusetzen.
Aber jetzt geht es ums Ganze nämlich um mein Leben. Das linke Bein ist amputiert worden. Die Ärzte kämpfen darum, dass nicht noch mehr Substanz meines Körpers entfernt werden muss.

Außerdem geht es um die Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung von 2/3 der Strafe (Gesamtstrafe 10 Jahre und zwei Monate). Das Vollstreckungsgericht Brandenburg hat in dieser Angelegenheit eine mündliche Anhörung durchgeführt. In allerletzter Minute hat sich nun ein Strafverteidiger bereit erklärt, das Mandat zu übernehmen.
Auch die Verteidigung gegen die Anklage wegen meines Buches „Das Ende der Wanderschaft – Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit“ erfordert den Beistand eines Verteidigers.

Das drängendste Problem besteht darin, eine angemessene finanzielle Absicherung des Mandatsverhältnisses zu gewährleisten.

Also helft! Technische Daten zu den möglichen Übertragungswegen folgen umgehend.

Dank im Voraus!
Mit herzlichen Grüßen
Horst Mahler

 WICHTIGER HINWEIS: Bitte die u.a. Kontoverbindung nicht verwenden, da die Bank das Konto gesperrt hat. Angewiesene Spenden werden rücküberwiesen.


Die Strafvollzugsbehörde attestiert Mahler in einer Stellungnahme eine “verfestigte kriminelle Persönlichkeitsstruktur”

https://derfallhorstmahler.files.wordpress.com/2015/08/stellungnahme-v-18-06-15-jva-zu-hm.pdf

 

14.10.15

Die Petition wird hiemit beendet

Ein Teilerfolg wurde bereits erreicht:
Wie jetzt bekannt wurde, hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam mit Entscheidung vom 3. September 2015, die über 10-jährige Gefängnisstrafe gegen Horst Mahler nach Verbüßung von 2/3 der Haftzeit zur Bewährung ausgesetzt. Gegen die Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft München Beschwerde eingelegt.
Horst Mahler ist wieder ein freier Mann.
weiter lesen:
derfallhorstmahler.wordpress.com/